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Aus diesem Grund, haben wir uns dazu entschlossen das neue Mitglieder sich erstmal Vorstellen müssen, bevor sie Themen und Fragen erstellen können.
Bitte beachte, das die Vorstellung nicht für Probleme mit der Maschine gedacht ist, diese gehören in die jeweiligen Technischen Foren. Zu den Technischen Foren, erhälst du nach einer kurzen Vorstellung automatisch die benötigten Rechte.
Dies soll das gemeinsame Kennenlernen fördern.
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Also mehr als vier Meter Höhe mit Ladung ist ohne Sondergenehmigung nicht möglich. Du brauchst dann mindestens eine nach § 46 StVO. Wenn das Fahrzeug schon höher als 4 m, breiter als 2,55m (2,60 m bei Kühlzügen) und den maximalen Längen nach § 32 StVZO ist, brauchst du noch dazu eine Genehmigung nach § 29 stvo und § 70 StVZO. Bei Überschreitung der zulässigen Gewichte nach § 34 StVZO ist es ebenfalls so. Du bist dann ein Großraum -und Schwerlasttransport und betreibst dann eventuell weiterhin Güterverkehr und keinen landwirtschaftlichen Transport mehr. D.h. du brauchst ggf. die Klasse CE anstatt T, Gütererkehrsgenehmigung, Berufskraftfahrerquali oder Weiterbildung. Damit sind Bauern, welche mit ihren Muldenkippern für Bauunternehmen etwas Abraum nebenbei fahren wollten, ganz mächtig auf die Fresse gefallen.
Eine o.g. Genehmigung kostet einiges an Geld, schreibt die Fahrtstrecke vor und geht bei teilbarer Ladung, was Heuballen eindeutig sind, grundsätzlich nicht. Wollte es einfach mal zur Überlegung geben.
Also mehr als vier Meter Höhe mit Ladung ist ohne Sondergenehmigung nicht möglich.
Das ganze ist so nicht korrekt.
Ich glaube letztes Jahr was dadrüber ein Bericht in der TopAgrar, den Schwader haben die Rausgezogen da 4.05m hoch, der Strohzug dürfte trotz 4,2m so weiter fahren.
Soweit ich mich erinnere hatte das etwas mit dem zutun was geladen ist und bei Stroh ist hier wohl keine Beschränkung.
Ich schaue nächste Woche zuhause mal nach dem Artikel.
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