Ob das dann genauso gesehen wird ist die große Frage. Im Zweifelfall entscheidet eh ein Gericht darüber und man kann dann dieses Urteil als Präferenz heranziehen. Herr Haarlammert hat gesagt, dass ihm über ein solches Urteil noch nichts bekannt ist.
Die Vorgaben zur Ladungssicherung und zu den Gewichten seitens der StVO und der StVZO bleiben ja auch völlig bestehen. Also Obacht und lieber einen Gurt zu viel oder einmal mehr gefahren, als sich durch einen Unfall / Schaden dadurch lange unglücklich gemacht.
Grüße
Conny