Servus,
hier mal ein paar exemplarische Bußgelder, welche ab 09.11.2021 gültig sind. Einiges ist auch für die Landwirtschaft interessant und kann teuer werden.
Verstoß | Neues Bußgeld (gilt seit 9.11.21) | Altes Bußgeld (galt bis 8.11.21) |
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Verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Halten und Parken in zweiter Reihe | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 € | 35 € |
Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing (neuer Tatbestand) | 55 € | - |
Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten bzw. mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 € | bis zu 65 € |
Einfacher Parkverstoß | bis zu 55 € | 15 € |
LKW-Fahrer missachtet Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen innerorts | 70 € | - |
unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge | bis zu 100 € | bis zu 25 € |
Auto-Posing: unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen, nutzloses Hin- und Herfahren | 100 € | 20 € |
unerlaubtes Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse (neuer Tatbestand) | 200 - 320 € (plus 1 M Fahrverbot) | - |
Zu dem Rechtsabbiegen: Es ist gültig für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 t und gibt zusätzlich noch einen Punkt im Register.
Grüße
Conny