Hallo Leidensgenossen,
die Düngerverordnung sieht ja ab 2020 vor das Betriebe eine Ausreichende Lagerkapazität von mindestens 2 Monate bei Neubauten von 6 Monaten besitzt.
Für den ein oder anderen könnte dieses ja bestimmt zu Problemen führen, wenn man bedenkt wie oft man größere Mistnieten am Feldrand über längere Zeit sieht.
Da aber ja die Düngerverordnung nicht zwingen die Feldlagerung verbietet, stellt sich natürlich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Verordnung.
Deswegen würde mich an dieser stelle mal Interessieren wie Ihr zukünftig damit umgehen wollt?
Platz technisch dürfte es ja für manchen bestimmt schwer werden, einfach mal neu zu bauen.
Alte Fahrsilos dürften wohl wahrscheinlich nicht einfach genutzt werden, immerhin soll der Mistplatz ja 3 Seitig geschlossen sein. Zudem stellt sich die Frage auch nach der entsprechenden Norm.
Was mir hierbei noch als Interessanten Gesichtspunkt einfällt, wären Mobile Lösungen in Form von Flüssigkeitsdichten Abrollcontainern. Mit solchen Containern, könnte man einfach bauliche Genehmigungen im Außenbereich umgehen und zum anderen lassen sich Container einfach mal umsetzen wenn es an Platz fehlt.
Was meint Ihr dazu?